Unternehmensstrategie

Zukunfts- und prüfungssicher mit der eigenen Strategie

Sowohl der §25a KWG als auch die MaRisk fordern von der Geschäftsleitung einer Bank eine ausformulierte ganzheitliche Unternehmensstrategie mit nachvollziehbaren Zielen und anschaulich beschriebenen Maßnahmen.

Sicherlich verfügen Sie heute über Teilstrategien, beispielsweise in Form von speziellen Strategien für das Risikomanagement, eine Kreditrisikostrategie oder ein Vertriebskonzept. Die neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen verlangen nun jedoch ein Risikohandbuch, dass alle vorhandenen und neuen Bestandteile in einer ganzheitlichen Geschäftsstrategie zusammenführt, aus der dann wiederum eine Risikostrategie mit bestehenden und neuen Risikoarten abgeleitet werden kann.

Ziel und Ablauf unserer Unterstützungsleistung

Das Ziel unserer Beratung ist, im Sinne der Auflagen des Gesetzgebers nach einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Standortbestimmung die verschiedenen Teilstrategien der Bank in sich abgestimmt zu einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie zusammenzuführen und dabei fehlende Teile zu ergänzen. So entsteht für Ihr Haus unter Moderation und Beratung der VRE eine Strategie, die dem Aufsichtsrecht genügt, fachlich dem ganzheitlichen Anspruch entspricht und gleichzeitig so praxisrelevant formuliert ist, dass sie auch umgesetzt werden kann.

 

Im Ergebnis verfügt Ihr Institut über eine dokumentierte und fortschreibungsfähige Unternehmensstrategie sowie eine dafür relevante und konsistente Risikostrategie. Zur konsequenten Nutzung der Chancen und zum systematischen Management der Risiken werden die Ziele und Planwerte für alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten konkret dokumentiert und die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen festgeschrieben.