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Unternehmensplanung
§25a & MaRisk: Strategie und konsistente Planung gefordert
Der §25a KWG und die neuen MaRisk fordern von den Geschäftsleitern der deutschen Kreditinstitute die Formulierung einer Geschäftsstrategie, aus der eine konsistente Planung der geschäftlichen Aktivitäten abgeleitet wird.
Geschäftsplanung aus der Strategie konsistent ableiten
Die Planung der Geschäftsaktivitäten erfordert daher sowohl eine intensive Auseinandersetzung mit den strategischen Vorgaben, den Risikolimits und –budgets, als auch die Analyse der technisch-organisatorischen und personellen Ausstattung, um eine möglichst realistische Planung durchführen und dokumentieren zu können, die letztendlich steuerungsrelevant für Ihr Unternehmen ist.
Planungsworkshops und –rechnungen durchführen
Bei der Durchführung der Planung gilt es zahlreiche Dinge zu beachten: Idealerweise sollten die strategischen Vorgaben in Workshops mit Kreativitätstechniken ausgearbeitet und in operative Maßnahmen umgewandelt werden bevor die eigentliche Planungsrechnungen zur Entwicklung der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen sowie der tangierenden Bereiche (Personalentwicklungsplanung, Investitionsplanung etc.) durchgeführt werden. Bei der Durchführung der Planung unterstützen wir Sie gern.
Ziel und Ablauf unserer Unterstützungsleistungen
Die Zielsetzung des Beratungsprojektes ist, durch eine gezielte Moderation Ihrer Planungsworkshops Ihre strategischen Vorgaben in eine mittelfristige Unternehmensplanung mit einer Identifikation von strategischen Geschäftsfeldern und realistischen Wachstumschancen zu übersetzen.
Die Ergebnisse aus den Workshops werden gemeinsam mit Mitarbeitern aus den Bereichen Unternehmenssteuerung bzw. Controlling mit Hilfe der bestehenden technischen Systeme in Planungsszenarien umgesetzt und zur Gesamtbankplanung zusammengeführt.
