Risikotragfähigkeit

Risikotragfähigkeit - zentrales Element des ICAAP

Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), einer der zentralen Bestandteile von Basel II, fordert von den Banken eine dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angemessene interne Risikotragfähigkeit. Darauf basierend stellen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk) den qualitativen Rahmen für die Umsetzung dieser Anforderungen in deutschen Kreditinstitute dar.

Ökonomisch wirksames Risikotragfähigkeitskonzept

Die Risikotragfähigkeit einer Bank ist sichergestellt, wenn die vorhandenen Risikodeckungsmassen größer als die eingegangenen Risiken sind. Die Unterlegung möglichst aller Risiken des Bankgeschäfts mit
ausreichendem Risikokapital ist eine, wenn nicht sogar „die“ zentrale Anforderung der Bankenaufsicht für die Zukunft. Während bisher nur Deckungspotentiale für Risiken aus dem Handels- und Kreditgeschäft erforderlich waren, verlangen die MaRisk zwingend die Berücksichtigung aller wesentlichen Risikoarten in einem Risikotragfähigkeitskonzept.

Handelsrechtliche und wertorientierte Perspektive

Die in den MaRisk geforderte Darstellung der Risikotragfähigkeit sieht mindestens eine handelsrechtliche Betrachtung der Risiken und Deckungsmassen vor.

Eine ergänzende wertorientierte Betrachtung hat den Vorteil, dass auch die Auswirkungen potenzieller Risikoszenarien, wie z.B. ein allgemeiner Anstieg der Marktrenditen, auf zukünftige Betrachtungsperioden berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist eine wertorientierte Darstellung von Vorteil, wenn die Risikotragfähigkeit unter handelsrechtlichen Aspekten lediglich eingeschränkt gegeben ist. Wertorientierte Modelle führen erfahrungsgemäß, aufgrund der Einbeziehung des Vermögens der Gesamtbank, zu einer geringeren Belastung der Risikodeckungsmassen.

Ziel und Ablauf unserer Unterstützungsleistungen

Die Zielsetzung des Beratungsprojektes ist, die bestehenden Ansätze zur Berechnung und Steuerung der Risikotragfähigkeit in Ihrem Haus zu analysieren und  entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang werden unsere erfahrenen Mitarbeiter sowohl die handelsrechtliche als auch die wertorientierte Perspektive berücksichtigen.

Im Ergebnis der Beratung entsteht ein auf die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Bank zugeschnittenes Modell und Berechnungsschema.