Der §25a KWG und die neuen MaRisk fordern von den Geschäftsleitern der deutschen Kreditinstitute die Formulierung einer Geschäftsstrategie, aus der eine konsistente Planung der geschäftlichen Aktivitäten abgeleitet wird.
Mit Einzug der MaRisk und der Solvabilitätsverordnung sind neue Reporting-Bestandteile in das Berichtswesen der Bank aufzunehmen.
Mit Einführung der MaRisk ist eine inhaltliche Überarbeitung der bestehenden Reportingbestandteile, insbesondere vor dem Hintergrund der Aufnahme neuer Risikoarten aber auch der Konsistenz zu Strategie und Geschäftsplanung Ihrer Bank, notwendig.
Mit der Umsetzung von Basel II und der EU-Richtlinie 2006/48/EG in nationales Recht werden alle Kreditinstitute aufgefordert sein, die Höhe der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches auf der Basis eines standardisierten barwertigen Verfahrens darzustellen.
Für die meisten deutschen Kreditinstitute wird sich das Liquiditätsrisiko aufgrund der Einbindung in einen Finanz- und Liquiditätsverbund des Genossenschafts- oder Sparkassensektors als unwesentliches Risiko darstellen.
Die operationellen Risiken sind eine Risikoart, die mit den MaRisk noch stärker in den Fokus der Bankenaufsicht gerückt ist. Im Unterschied zu den Marktpreis- und Kreditrisiken befinden sich die Quantifizierungsmodelle noch im Entwicklungsstadium.
Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP), einer der zentralen Bestandteile von Basel II, fordert von den Banken eine dem Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angemessene interne Risikotragfähigkeit.