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MaRisk-Implementierung
MaRisk zur Umsetzung qualitativer Kriterien von Basel II
Im Zuge der Implementierung der neuen Eigenkapitalvorschriften Basel II in die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung wurden neben der Novellierung des Kreditwesengesetzes auch die für Kreditinstitute bindenden Mindestanforderungen an das Betreiben von Kredit- (MaK) und Handelsgeschäften (MaH) sowie die Mindestanforderungen an die Interne Revision (MaIR) in die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk) überführt. Damit wurde die zweite Säule von Basel II in Deutschland umgesetzt.
Überführung der neuen Regelungen in den Alltag Ihrer Bank
Bei den Fragestellungen, wie die bestehenden Regelungen, Prozesse und Dokumentationen aus MaK und MaH in das neue Regularium überführt werden können, aber auch wie die neuen Risikoarten sinnvoll gesteuert werden können, unterstützen wir Sie im Zuge der Beratung zur Implementierung der MaRisk gern.
Im Rahmen der MaRisk-Beratung können wir Ihnen folgende Schwerpunkte einzeln oder integriert anbieten:
- Erarbeitung der Geschäfts- und Risikostrategie,
- Aufbau von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen für die "neuen" Risikoarten nach MaRisk,
- Überarbeitung und Neufassung der Risikotragfähigkeits- und Limitkonzeption,
- Aufbau eines MaRisk-konformen Berichtswesens.
Ziel und Ablauf unserer Unterstützungsleistungen
Die Zielsetzung des Beratungsprojektes ist es, die Neuerungen und Erleichterungen aus den MaRisk bei der Umgestaltung der bestehenden Organisation und Dokumentation für Ihre Bank ganz gezielt und vollständig nutzbar zu machen und die hohe Administration wieder auf ein wirtschaftlich vernünftiges Maß zu reduzieren.
Dabei sind die Größe Ihres Hauses sowie die Komplexität Ihrer Geschäfte von erheblicher Bedeutung für das Maß an Veränderungen in der Ausgestaltung der Strukturen und Prozesse.
